Streitpunkt "Willkürjustiz"
Die Gedenktafel für die Opfer der NS-Justiz, |
Am 9. März 1978 beschloss der Rat der Stadt Dortmund eine Ausstellung und Dokumentation über Widerstand und Verfolgung in Dortmund von 1933 bis 1945 durch das Stadtarchiv erarbeiten zu lassen. Als dieser Beschluss mit starker Unterstützung von Vertreter der Organisationen der ehemaligen Widerständler, der Parteien und Religionsgemeinschaften, der Ratsfraktionen und der Verwaltung umgesetzt wurde, gründete sich auf Initiative des Dortmunder Oberbürgermeisters Günter Samtlebe im Frühjahr 1980 das Kuratorium für die Dokumentation und ständige Ausstellung Widerstand und Verfolgung in Dortmund 1933-1945, dessen Vorsitz der Oberbürgermeister selbst übernahm. Unter der Leitung des zuständigen Historikers sollte das Stadtarchiv ab 1984 im Nachgang zu der Dokumentation und Ausstellung - in Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Dortmund — eine Inventur und Überarbeitung der vorhandenen Straßennamen, Gedenkstätten und -tafeln erarbeiten und dem Kuratorium ein diesbezügliches Konzept unterbreiten. Letzteres, das in der Folge vom Stadtarchiv erstellt und dem Kuratorium zugeleitet wurde, sah neben Ergänzungen an vorhandenen Gedenktafeln, betreffend die NS-Zeit, auch einige neue Gedenktafeln vor wie beispielsweise: im Bereich des ehemaligen Polizeigefängnisses Steinwache an der Steinwache für die Opfer der Gestapo, auf dem Theatervorplatz für die ermordeten Juden, am Hingang des Rombergparks als eine der Mordstätten der Gestapo gegen Kriegsende sowie für die NS-Justiz-Opfer am Gerichtsgefängnis an der Ecke Hamburger Straße/Gerichtsstraße. Die Letztgenannte sollte sich als die umstrittenste erweisen. Während alle anderen Tafeln an Orten oder Gebäuden platziert werden sollten, die im Eigentum der Stadt oder der Stadt nahe stehenden Organisationen waren, musste sich hier die Stadtverwaltung mit dem Eigentümer ins Benehmen setzen. Der Eigentümer war die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit dem geplanten und vorgeschlagenen Text und den dortigen Aussagen ihre Schwierigkeiten haben sollte.
Justiz in Bedrängnis
Neben einigen historischen, inhaltlichen und sachlichen Aussagen, die
Anlass zur Diskussion boten, entzündete sich die Auseinandersetzung am
Schluss hauptsächlich an einem Wort: Willkürjustiz. Die
bundesdeutsche Justiz befand sich in den 80er Jahren in einer
Defensivposition. Es wurden ihr von Historiker, aus Kreisen der Politik
aber auch aus den eigenen Reihen einer neuen Generation von Juristen der
Vorwurf gemacht, die eigene Verquickung mit dem NS-Regime vertuscht und
verfälscht zu haben. Man habe erfolgreich den Mythos von einer
diffamierten, resistenten Organisation, die sich nicht dem Regime, sondern
nur unabhängig dem Recht verpflichtet sah, propagiert. Dabei sei das
Unrecht teilweise sogar weiter fortgeschrieben worden. NS-Opfern wurde
durch Revisionsverhinderung und erneute Verurteilung die Leistungen nach
dem Wiedergutmachungsrecht verwehrt, während man anderweitig in den
eigenen Reihen mit Beförderungen nicht geizte und großzügige
Pensionsbezüge durchsetzte. So wurde erst 1985 bekannt, dass der Witwe des
Volksgerichtshofvorsitzenden Roland Freisler im Jahre 1974 ein monatlicher
Zuschlag von 400 DM zu den monatlichen Versorgungsbezügen gewährt worden
war, wobei man eine mögliche Laufbahnfortsetzung in der Nachkriegszeit des
1945 bei einem Bombenangriff umgekommenen „Blutrichters" einberechnete.
Insbesondere die beiden Publikationen Freispruch für die Nazijustiz
und Die kalte Amnestie des Berliner Rundfunkautors Jörg Friedrich
trugen die Thematik in eine zunehmend sensibilisierte Öffentlichkeit Die
umstrittene Aussage des ehemaligen Militärjuristen und
baden-württembergischen Ministerpräsidenten Was damals Rechtens war,
kann heute nicht Unrecht sein' war aber von vielen altgedienten
Juristen noch lange Zeit geteilt und an neue Generationen von Juristen
weitergegeben worden. Der Münsteraner Professor Hans-Ulrich Thamer
schrieb: Die bundesdeutsche Gesellschaft hat sich nach 1945 mit der
Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit schwer getan. Dies gilt in
besonderer Weise für die Justiz.... Als Hauptursache für die nur
zögerliche und häufig von Verdrängungen bestimmter Aufarbeitung des
Nationalsozialismus im straf- und zivilrechtlichen Bereich wird die
Weiterbeschäftigung von belasteten Richtern und Staatsanwälten des
untergegangenen Dritten Reiches bewertet. Anfangs ging es bei der geplanten Gedenktafel hauptsächlich um Detailfragen. Der Schriftverkehr zwischen Kuratorium, städtischen Dienststellen und Gefängnisverwaltung zeugt im nachhinein davon, dass man damals auf allen Seiten zu Beginn über recht wenige Fakten- und Strukturkenntnisse verfügte.
Der erste Vorschlag Schon bald wurde der erste vom Stadtarchiv unterbreiteten Textvorschlag von dem sehr engagierten Stadtrat und Archivdezernenten Erich Rüttel am 1. August 1986 dem Dortmunder Oberbürgermeister Günter Samtlebe zugeleitet. Der Text lautete: Zum Gedenken an die durch die Willkürjustiz ermordeten Gegner des Naziregimes. In der Zeit von 1934 bis 1945 wurden im Innenhof des Gerichtsgefängnisses „Lübecker Hof“ Gegner durch das Fallbeil hingerichtet.
In der Begründung hieß es: Im Lübecker Hof wurden in der Zeit von 1943
bis 45 nachweislich 23 Regimegegner hingerichtet. Die Recherchen sind
allerdings lückenhaft, so dass eine größere Zahl unterstellt werden kann.
In seiner Sitzung vom 19. März 1987 billigte der Ältestenrat grundsätzlich
die Konzeption und Planungen zu den Gedenktafeln und ermächtigte den
Oberbürgermeister Samtlebe, den Landesjustizminister um Zustimmung für die
Anbringung der Gedenktafel an der Justizvollzugsanstalt zu bitten. Darauf
hin wandte sich am 13. April 1987 der Oberbürgermeister an den
Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Rolf Krumsiek mit der
Bitte, das Anbringen der Gedenktafel zu genehmigen. Gleichzeitig bat er in
einem Begleitschreiben seinen Parteikollegen Krumsiek um Einverständnis
unter Verzicht auf lange bürokratische Wege. Doch diesen Verzicht war die
Ministerial- und Justizbürokratie nicht bereit zu leisten. Das vom
Minister abgezeichnete Antwortschreiben begrüßte mit fünf Zeilen das
Vorhaben, um im weiteren fast eine Seite Bedenken folgen zu lassen. Die
weiteren Verhandlungen sollten mit dem Leiter des Justizvollzugsamtes
geführt werden. Der Oberbürgermeister beauftragte den zuständigen Historiker des Stadtarchivs damit, die im Text genannten Fakten zu untermauern. Insbesondere sollten weitere Kenntnisse über die Anzahl der Hingerichteten und die Urteilsgründe beschafft werden, da offensichtlich der Begriff „Willkürjustiz" eine maßgebliche Rolle spielt und zu einer Auseinandersetzung führen könnte.
Langwierige Diskussionen
In der Folgezeit verschob sich die Diskussion erst einmal auf die Ebene
Stadtarchiv und Direktion der Strafvollzugsanstalt
unter Einschaltung des Anstaltbeirates.
Während man bei der Standortfrage sich relativ schnell auf den Bereich des
ehemaligen Zugangs, der sogenannten „Jammerpforte" im Bereich der
Strafvollzugsanstalt einigen konnte, monierte der Haftanstaltsleiter
konkret zwei Formulierungen des Textes. Die Hinrichtungen seien nicht im
Innenhof, sondern in einem gesonderten Gebäude erfolgt. Weiterhin wollte
er die landläufige Bezeichnung Lübecker Hof getilgt wissen,
weil dieser schillernde Spitzname nicht auf einer Gedenktafel
verewigt werden sollte. Allen Einwänden lag wohl die Befürchtung zugrunde,
dass der Begriff „Willkürjustiz" die Haftanstalt (gegenwärtig) in einem
noch schlechteren Ruf erscheinen lasse. Selbst der Personalrat der
Strafvollzugsanstalt meldete Bedenken gegen die Gedenktafel an. Während man sich hinsichtlich des Innenhofes bzw. -raumes sich auf eine neutralere Formulierung einigen konnte, verteidigte das Archiv die Bezeichnung Lübecker Hof und den Begriff Willkürjustiz. Letzterer hatte mehrheitlich auch die Zustimmung des Beirates der Anstalt gefunden. Der zuständige Historiker und Arbeitsgruppenleiter des Archivs, konnte dazu belegen, dass Resolutionen im Bundestag zur Bezeichnung der NS-Justiz sogar den Begriff Terrorjustiz benutzten.
Das Jahr 1987 war verstrichen. Inzwischen konnte von Seiten des Archivs
insbesondere durch neue Details zur Hinrichtung Bielefelder
Widerstandskämpfer in Dortmund der Begriff Willkürjustiz
untermauert werden. Eine nicht gerade untergeordnete Rolle spielte auch
ein Zitat, das man zwischenzeitlich im schriftlichen Nachlass des früheren
Oberbürgermeisters Fritz Henßler (1946-1953) aufgefunden hatte. Dieser,
auch SPD-Fraktionschef im Landtag NRW, hatte im März 1946 in einem
Grußwort zum 1. SPD-Bezirksparteitag Westliches Westfalen sich zur Rolle
der Justiz in der NS-Zeit demnach recht drastisch mit dem Satz: Die
Justiz wurde degradiert zur Hure des Unrechts und der Willkür
geäußert.
Mitte
Februar 1988 teilte der Dortmunder Oberbürgermeister dem Justizminister
mit, dass man auf dem Text beharre und fügte die erweiterten Begründungen
hinzu. Ein zusätzliches mehr privat gehaltenes.
Bei den folgenden Abstimmungsgesprächen konnte der Anstaltsdirektor dann aber den Passus „im damaligen Innenhof“ eliminieren. Nunmehr sollte der Text lauten: Zum Gedenken an die durch Willkürjustiz ermordeten Gegner des Nazi-Regimes. In der Zeit von 1934 bis 1945 wurden im Gerichtsgefängnis „Lübecker Hof“ Gegner des Nationalsozialismus hingerichtet. Die folgenden Monate vergingen mit städtischen Organisations- und Finanzierungsfragen. Umstritten war nun, wer innerhalb der Stadtverwaltung als sogenannter Bedarfsträger auftreten sollte. Erst im Februar 1989 wurde das Projekt der Gedenktafeln im Verkehrs- und Bauausschuss behandelt. In der Lokalpresse wurden einige der Texte formal und inhaltlich kritisiert und somit wieder zur Diskussion gestellt. Die Fraktion der Grünen im Rathaus schlug daraufhin für die Tafeln an der Steinwache, im Rombergpark und am Gerichtsgefängnis neue Texte vor. Die Tafel am Gerichtsgefängnis sollte nunmehr die Inschrift tragen: Zum Gedenken an die zwischen 1934 -1945 im Gerichtsgefängnis „Lübecker Hof“ als Gegner des Nationalsozialismus ermordeten Frauen und Männer. Der Ältestenrat verständigte sich am 9. März 1989 daraufhin einstimmig, dem Hauptausschuss und dem Rat diesen Textvorschlag zu unterbreiten.
Nicht ohne die „Willkürjustiz" Der neue Text stieß auf vehemente Gegenwehr, insbesondere weil der Begriff Willkürjustiz nicht mehr darin vorkommen sollte. Günther Högl, der zuständige Historiker des Stadtarchivs, insistierte: Durch die Weglassung des Begriffes „Willkürjustiz" wurde ein zentraler Bezugspunkt aus dem ursprünglichen Textvorschlag (Kuratorium/Stadtarchiv) herausgenommen. Aus der Sicht der Betroffenen und des zuständigen Historikers -würde durch Weglassung des Begriffs „Willkürjustiz" die inhaltliche Aussage der geplanten Gedenktafel verzerrt. (...) Nach Auffassung des Stadtarchivs wäre es gerade im Sinne einer historisch fundierten Vergangenheitsbewältigung, zu der diese Gedenktafel ja auch anregen sollte, die Formulierung „ Willkürjustiz" unbedingt beizubehalten. Neben der Absprache im Kuratorium konnte er auf die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten und die Regionalgruppe Dortmund der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) e.V. (VDJ) verweisen. Der neue Textvorschlag hatte nur eine Woche Bestand. Nachdem Oberbürgermeister Samtlebe die Bedenken des Stadtarchivs dargelegt und auch die Stellungnahme des VDJ allen Mitgliedern des Ältestenrates bekannt gegeben hatte, verabschiedete dieser nun den Text, den die Tafeln letztendlich tragen sollte: Zum Gedenken an die Opfer der Willkürjustiz, die wegen ihrer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zwischen 1934 und 1945 im Gerichtsgefängnis „Lübecker Hof“ ermordet wurden. Nicht ohne die „Willkürjustiz" Der neue Text stieß auf vehemente Gegenwehr, insbesondere weil der Begriff Willkürjustiz nicht mehr darin vorkommen sollte. Günther Högl, der zuständige Historiker des Stadtarchivs, insistierte: Durch die Weglassung des Begriffes Willkürjustiz" wurde ein zentraler Bezugspunkt aus dem ursprünglichen Textvorschlag (Kuratorium/Stadtarchiv) herausgenommen. Aus der Sicht der Betroffenen und des zuständigen Historikers würde durch Weglassung des Begriffs „Willkürjustiz" die inhaltliche Aussage der geplanten Gedenktafel verzerrt. (...) Nach Auffassung des Stadtarchivs wäre es gerade im Sinne einer historisch fundierten Vergangenheitsbewältigung , zu der diese Gedenktafel ja auch anregen sollte, die Formulierung „ Willkürjustiz" unbedingt beizubehalten. Neben der Absprache im Kuratorium konnte er auf die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten und die Regionalgruppe Dortmund der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) e.V. (VDJ) verweisen. Der neue Textvorschlag hatte nur eine Woche Bestand. Nachdem Oberbürgermeister Samtlebe die Bedenken des Stadtarchivs dargelegt und auch die Stellungnahme des VDJ allen Mitgliedern des Ältestenrates bekannt gegeben hatte, verabschiedete dieser nun den Text, den die Tafeln letztendlich tragen sollte: Zum Gedenken an die Opfer der Willkürjustiz, die wegen ihrer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zwischen 1934 und 1945 im Gerichtsgefängnis "Lübecker Hof" ermordet wurden. Acht Monate der Entwürfe, Gestaltung und Absprache mit den zuständigen Ämtern sollten noch ins Land gehen, ehe die Tafel eingeweiht werden konnte. Der Wunsch des Oberbürgermeisters, die Tafel in Anwesenheit des Justizministers einzuweihen, ging nicht in Erfüllung. Am 13 November 1989 wurde durch die Bürgermeisterin Marianne Wendzinski im Rahmen einer Gedenkveranstaltung die Tafel enthüllt. In Ihrer Ansprache betonte sie nochmals den Charakter der NS-Justiz als Willkürjustiz.
Wirkungen und Folgen
Im Rahmen der Überarbeitung der Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in
Dortmund" und der Gestaltung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache wurde
in den Folgejahren dort ein eigenes Kapitel Die Willkürjustiz und ihre
Opfer gestaltet. Dort kann der Besucher heute auch die Fotos von 70
Opfern der - wie man inzwischen weiß - mehr als 300 in Dortmund
Exekutierten, betrachten.
Godvrucbtig aandenken aan den Eerwaarden Eines von mehr als 300 Opfern. Der belgische Missionsgeistliche und zeitweilige Beichtvater des belgischen Königs wurde am 18. Oktober 1943 in Dortmund wegen Feindbegünstigung und Spionage enthauptet. Wirkungen und Folgen Im Rahmen der Überarbeitung der Ausstellung „Widerstand und Verfolgung in Dortmund" und der Gestaltung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache wurde in den Folgejahren dort ein eigenes Kapitel Die Willkürjustiz und ihre Opfer gestaltet. Dort kann der Besucher heute auch die Fotos von 70 Opfern der - wie man inzwischen weiß - mehr als 300 in Dortmund Exekutierten, betrachten. Es sollte noch weitere Jahre dauern, ehe der Bundestag versuchte, den Opfern durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege, das am 1. September 1998 in Kraft trat, gerecht zu werden. Mit den beiden Änderungsgesetzen vom 23. Juli 2002 und dem 9. September 2009 wurde dies endgültig und viel zu spät zum Abschluss gebracht.
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